- vorbeimogeln
- vor|bei||mo|geln 〈V.; hat〉I 〈V. refl.〉 ● sich an jmdm. od. etwas \vorbeimogeln unbemerkt an jmdm. od. etwas vorbeikommen ● sie hat sich an der Kasse vorbeigemogeltII 〈V. tr.〉 ● jmdn. od. etwas an jmdm. od. etwas \vorbeimogeln auf unerlaubte Weise an jmdm. od. etwas vorbeibringen
* * *
vor|bei|mo|geln <sw. V.; hat:sich am Pförtner v.;Ü die Regierenden können sich an der Realität nicht v.2. auf unerlaubte, unredliche Art an jmdm., etw. vorbei an einen anderen Ort bringen:Waren an der Kasse v.* * *
vor|bei|mo|geln <sw. V.; hat: 1. <v. + sich> auf unerlaubte, unredliche Art ↑vorbeikommen (2): Der Pförtner sah uns an ..., als wären wir zwei Fremde, die sich an ihm vorbeigemogelt hatten (v. d. Grün, Glatteis 288); Ü Mit frohgemuten Sprüchen und zurechtgestutzten Zahlen versuchen sich die Regierenden an der traurigen Realität vorbeizumogeln (Spiegel 33, 1983, 4); An dem Votum der Gerichte ... können sich die Bonner nicht v. (Spiegel 30, 1980, 22). 2. auf unerlaubte, unredliche Art an jmdm., etw. vorbei an einen anderen Ort bringen: ... wird so mancher in Versuchung geführt, ... die Waren an der Kasse vorbeizumogeln (ran 3, 1980, 47).
Universal-Lexikon. 2012.